Rechtsprechung
RG, 18.01.1934 - 3 D 1455/33 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1934,18) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der Bannführer der Hitlerjugend als "Erzieher" im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB. anzusehen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 68, 20
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55 Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung über das Verhältnis der §§ 174, 176 Abs. 1 Nr. 3 und 177 zu § 185 StGB (RGSt 45, 344; 65, 1, 337; 68, 20, 25), der der BGH gefolgt ist.
- BGH, 26.05.1954 - 3 StR 425/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.06.1952 - 3 StR 40/52
Rechtsmittel
Dass die unzüchtige Handlung nach § 174 Nr. 1 StGB als Angriff auf die Geschlechtsehre des Mädchens zugleich eine tätliche Beleidigung enthielt, die jedoch wegen Gesetzeskonkurrenz ausscheidet (RGSt 68, 20 [25]), hat die Strafkammer nicht verkannt. - BGH, 23.01.1958 - 4 StR 691/57
Rechtsmittel
Wie diese Darlegungen ergeben, hat der Tatrichter richtig gewürdigt, daß der § 174 Nr. 1 StGB, soweit er hier in Betracht kam, als der weitere Tatbestand den engeren des § 185 StGB aufzehrte (RGSt 68, 20, 25, 28; BGH LM Nr. 22 zu § 73 StGB). - BGH, 13.11.1953 - 5 StR 468/53
Rechtsmittel
Zwar weist die Revision mit Recht darauf hin, daß hinsichtlich der Beleidigungen durch Aktaufnahmen, die gleichzeitig den Tatbestand des § 174 Nr. 1 StGB erfüllen, für eine Bestrafung nach § 185 StGB kein Raum ist (vgl RGSt 68, 20 [25]).